Immer nur befristet
Alle sind sich einig: Es gibt Regelungen, die sich - obwohl ursprünglich zum Schutz der Beschäftigten erlassen – in der Praxis genau gegen diejenigen richten, die eigentlich dadurch geschützt werden sollen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz scheint so ein Fall zu sein. Es erlaubt, dass Nachwuchswissenschaftler sechs Jahre vor der Promotion und noch einmal sechs [...]