Alle sind sich einig: Es gibt Regelungen, die sich – obwohl ursprünglich zum Schutz der Beschäftigten erlassen – in der Praxis genau gegen diejenigen richten, die eigentlich dadurch geschützt werden sollen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz scheint so ein Fall zu sein. Es erlaubt, dass Nachwuchswissenschaftler sechs Jahre vor der Promotion und noch einmal sechs Jahre nach einer Promotion zeitlich befristet beschäftigt werden dürfen. Länger ist im Regelfall nicht erlaubt. Die Hochschule als Arbeitgeber soll sich entscheiden: Wenn sie jemanden wirklich dauerhaft braucht, dann soll er oder sie auch unbefristet beschäftigt werden.

Man wollte die vielen jungen wissenschaftlichen Angestellten vor der tatsächlich unschönen und unsicheren Situation bewahren, dass sie sich über Jahre hinweg von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln müssen – oft mit Laufzeiten von nur wenigen Monaten. So weit die gute Absicht. Die Realität an den Hochschulen sieht dagegen so aus, dass die Zahl der Dauerstellen rückläufig ist. Das Geld ist nicht unbedingt weniger geworden – aber man verteilt es heute größtenteils über auf Zeit zu beantragende Sondermaßnahmen und inneruniversitäre Projekte. Es gibt Mittel aus dem Hochschulpakt, es gibt Qualitätsverbesserungsmittel, einen Lehrförderfonds, einen Forschungsförderfonds, einen eLearning-Förderfonds etc. Alle hier abrufbaren Mittel erlauben aber nur die zeitlich befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Angestellten. Wer also seine sechs Jahre überschritten hat, darf nicht länger beschäftigt werden – egal, ob er das möchte. Egal, ob er dringend gebraucht wird. Ziemlich aberwitzig, solche Regelungen. Das finden die Betroffenen, das finden die Professoren, und das sagen auch die Leute in der Hochschulleitung. Aber es hilft nichts. Es tröstet auch nicht, dass auch tüchtigen Sekretärinnen – soweit aus Hochschulpaktmitteln bezahlt – regelmäßig wegen des Befristungsverbots eine Weiterbeschäftigung verwehrt wird. Es wäre an der Zeit, dass sich hier etwas ändert – zum Wohle der Wissenschaft und im Interesse aller Beteiligten.