Anwesenheitspflicht nur noch für Professoren – aber nicht für die Studenten. Dieser regierungsamtliche Schildbürgerstreich im Hochschulzukunftsgesetz für NRW sorgte für viel Unmut, Unverständnis und auch für Sarkasmus. Wer allerdings gedacht hatte, zur Anwesenheitspflicht beziehungsweise zu ihrer Abschaffung vor gut einem Jahr durch das neue Hochschulgesetz, sei alles gesagt, der hatte seine Rechnung ohne den Hamburger Kollegen Rolf Schulmeister gemacht.
Den haben die seltsamen Argumente unseres Wissenschaftsministeriums nämlich so erzürnt, dass er die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollte. In einer akribischen Recherche hat er nun eine Metastudie zusammengestellt, die bilanziert, was Hoch-schulforscher international über den Einfluss von Anwesenheit und Abwesenheit auf den Studienerfolg herausgefunden haben. Die Ergebnisse von immerhin knapp 300 Studien aus 25 Ländern fasst er so zusammen, dass die Studierenden, die Lehrveranstaltungen „schwänzen“ beziehungsweise aus anderen Gründen nicht besuchen, generell die schlechteren Leistungen in Prüfungen abliefern.
Dass man also niemandem einen Gefallen tut, wenn man auf das Monitoring der Anwesenheit verzichtet. Denn gerade die schwächeren Studierenden würden – so sein empirisch gestütztes Argument – profitieren, wenn man eine gewisse Verbindlichkeitsstruktur aufrechterhält. Dass die von ihm dafür herangezogenen Daten zwar eine Korrelation von Prüfungsleistung und Anwesenheit – aber eben keine Kausalität in dem Sinne belegen, dass das eine aus dem anderen zweifelsfrei folgt, weiß Schulmeister selbst am besten.
Also sucht er nach Drittvariablen wie Motivation oder Persönlichkeitsmerkmalen. Ehrlicherweise muss man einräumen, dass die ausgefuchste Argumentation von Prof. Schulmeister basierend auf sehr unterschiedlich angelegten Einzelstudien wohl nicht jeden restlos überzeugen wird. Als unstrittig indessen kann man festhalten, dass der geschätzte Kollege Schulmeister ein weiteres Mal seinem Namen alle Ehre gemacht hat.
(veröffentlicht am: 24.12.2015)