Universitäre Prüfungsausschüsse müssen sich gelegentlich mit Verlängerungsersuchen für Examensarbeiten auseinandersetzen. Da hatte das Archiv unerwartet Sommerpause, da war der Opa gestorben oder eine schlimme Krankheit hat die termingerechte Fertigstellung einer Bachelor- oder Masterarbeit verhindert. Ob ein Prüfungsausschuss dann über die ärztlich pauschal attestierte Arbeitsunfähigkeit hinaus Einblick in die spezifische Diagnose erhalten soll, um sich von der tatsächlichen Unfähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten zu überzeugen, ist immer wieder Gegenstand von engagierten Debatten in den einschlägigen Gremien.
Schließlich muss ein Gipsfuß nicht unbedingt verhindern, dass man am PC eine Arbeit über Shakespeare fertigstellt. Und selbst mit Tennisarm kann vielleicht eine statistische Datenanalyse noch zu Ende gebracht werden. Auch wenn man weiß, dass so mancher Arzt vielleicht auch ein Gefälligkeits-Attest ausstellt – es wäre keinem wirklich geholfen, wenn Germanisten und Historiker sich als die besseren Diagnostiker ins Spiel bringen und Anträge auf Fristverlängerung medizinisch bewerten wollten.
Was aber, wenn gestandene Akademiker mit ihren Deadlines kämpfen? Man erlebt es als Herausgeber jedes Mal: Der Abgabetermin ist längst vorbei, die dritte Nachfrist längst verstrichen. Aber trotz aller guten Vorsätze und Versprechen („nächste Woche habe ich die Studiengangakkreditierung endlich vom Hals“) kommt so mancher Beitrag einfach nicht. Die Behauptung, der Beitrag sei doch schon letzte Woche geliefert worden (der Posteingangsordner sagt etwas anderes), ist gottlob die irrwitzige Ausnahme.
Und Entschuldigungen in Richtung der Bindungsforschung („Ich habe es noch nicht geschafft, mich von meinem Beitrag zu trennen“) haben immerhin einen gewissen Unterhaltungswert. Besonders erfreut ist man als Herausgeber, wenn nach Monaten des freundlich gewährten zeitlichen Überziehungskredits endlich ein Text kommt, zu dem aber dann erklärt wird, dass das nur der erste Teil sei. Der zweite, ganz wichtige Teil käme noch nach. Wochen später dann der Hinweis, jetzt finde der Autor leider doch nicht mehr die Zeit für die Fertigstellung, man möge doch bitte auf den Beitrag ganz verzichten, der schließlich auch anderswo dereinst veröffentlicht werden kann. Da wäre ein ärztliches Attest dann vielleicht doch das kleinere Übel.
(veröffentlicht am: 02.03.2017)