Rund fünf Milliarden Euro will die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, die nächsten Jahre ausgeben, um den digitalen Wandel in der Bildung voranzutreiben. In einem „Digitalpakt#D“ sollen sich im Gegenzug die Länder zur Entwicklung und Umsetzung innovativer pädagogischer Konzepte verpflichten. Das wurde vor wenigen Wochen verkündet. Auch die Hochschulen sind durch das, was neudeutsch Studium 4.0 oder auch „Internet der Dinge“ heißt, herausgefordert. Generell kursiert unter Experten die These, dass Deutschland im Bereich der Verfügbarkeit von digitalen Netzen ebenso wie in der produktiven Nutzung noch deutlich Nachholbedarf hat.

Diesen Nachholbedarf konnte man dieser Tage in einer Posse zu online verfügbaren Studienund Lehrmaterialien besichtigen. Denn die sollten komplett abgeschaltet werden. Das jedenfalls wurde den verdutzten Hochschullehrern vor wenigen Wochen schriftlich mitgeteilt. Universitätsjustiziare verschickten landauf landab Schreiben, in denen diese vermeintlich „alternativlose“ Maßnahme angekündigt wurde. Hintergrund: Die Verwertungsgesellschaft Wort hatte sich mit der Kultusministerkonferenz auf einen neuen, für die Hochschulen aber äußerst ungünstigen Rahmenvertrag zur finanziellen Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen geeinigt.

Verständlicherweise wollten die meisten Hochschulen diesem Rahmenvertrag nicht beitreten. Folge: Wie in den guten alten Zeiten sollten Studierende dann wieder vor dem Bibliothekskopierer Schlange stehen, um Buchkapitel oder Aufsätze zu kopieren, die sie in der Vergangenheit elektronisch zur Verfügung gestellt bekommen hatten. Dass quasi in letzter Sekunde die angedrohte Abschaltung widerrufen wurde und die bisherige pauschale Abgeltung weiter gilt – alte Hasen hatten damit längst gerechnet. Der „digitale Ausnahmezustand“ wird vorerst vertagt. Die Open-Access-Bewegung freilich frohlockt.

(veröffentlicht am: 26.01.2017)