Auch Jahre nach dem Auslaufen alter Studiengänge aus der Vor-Bologna-Ära tauchen noch immer Studierende auf, die ihre leicht angegilbten Studienleistungen versilbern wollen. Zuletzt haben sie vielleicht vor acht Semestern eine Lehrveranstaltung erfolgreich besucht. Und dann kam die Affäre mit einem Lateinamerikaner, dann wurde die Mutter zum Pflegefall, dann lockte die Beschäftigung in einem Start-up-Unternehmen. Kann man verstehen, sollte man meinen. Deutschlands Hochschuldozenten sehen das anders. Zumindest differenzierter. Es scheint jedenfalls sehr unterschiedliche Reaktionen auf Seiten der Professorinnen und Professoren auf derartige Schicksale zu geben. Es gibt – gar nicht so selten – die formal-bürokratische Abweisung: „Ihr Studiengang wurde bereits vor vielen Semestern abgewickelt. Tut mir leid.“ Es gibt auch die pädagogisch-enthusiastische Antwort: „Oh, schön, dass Sie doch noch gemerkt haben, wie wertvoll ein Studienabschluss für Ihr späteres Leben sein kann. Kommen Sie doch gerne in meine Sprechstunde.“ Es sind übrigens nicht immer die Schlechtesten, die – „auf den letzten Drücker“ durchgeschleust – dann doch noch ihrer Berufung nachgehen können. Als neulich allerdings ein in die Jahre gekommener Student seine Scheine aus den 80er Jahren vorlegte, ging mir schon durch den Kopf, ob nicht eine Verjährungsfrist für erworbene Studienleistungen am Platze wäre.