Dass man beim Schreiben von Forschungsanträgen so manchem Rätsel und so mancher Hürde begegnet, daran hat man sich in einem langen Forscherleben gewöhnt. Zum Beispiel muss man, um Geld für ein Forschungsprojekt einzuwerben, im Antrag angeben, wie viele Azubis die Universität derzeit beschäftigt . . . Gut, wenn die das (wozu auch immer) unbedingt wissen müssen, dann fragt man in der Personalverwaltung nach und füllt den Papierkram aus.

Dass man Erfolgsaussichten beschwören, Nachhaltigkeit behaupten, Nachwuchsförderungs und Gender-Textbausteine einbauen muss. Geschenkt. Auch die Verpflichtung zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und Selbstverpflichtungen zu “guter Wissenschaftlicher Praxis“ unterschreibt man gerne in der Hoffnung auf die Bewilligung der hart umkämpften Drittmittel.

Und ich kämpfe mich missmutig aber kampferprobt auch jedes Mal erneut durch die tollen Online-Upload-Tools mit vielversprechenden Namen wie “förderportal-easy-online“. Die natürlich alles andere als easy sind – sondern einen permanent vor neue Rätsel stellen. Neulich ploppte ein Fenster auf mit der Fehlermeldung: “Ihr Upload konnte nicht als xml-Dokument verarbeitet werden“ – ah ja . . . Zuletzt aber ist mein Glaube an die Zurechnungsfähigkeit der Wissenschaftsbürokratie dann doch auf eine sehr harte Probe gestellt worden: “Die Vorhaben-beschreibungen sind in 20 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, Schriftgröße 11 pt, 1,5-zeilig und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen.“ 21 Exemplare (in Worten: einundzwanzig!) eines Forschungsantrags soll man also im Bundesforschungsministerium fristgerecht einreichen.

Das papierlose Büro? Davon träumen vielleicht irgendwelche Öko-Fundamentalisten oder Technik-Fetischisten. Ein Ministerium hat auf dem Boden der Tatsachen zu stehen. Offenbar fürchtet man dort einen harten Winter und will sich schon mal vorsorglich mit Brennmaterial eindecken.

(veröffentlicht am: 02.06.2016)