Im Herbst 2016 berichtete die FAZ, dass die Direktorin der Universitätsbibliothek Düsseldorf vom Rektorat „an die Kandare genommen und gedemütigt“ worden sei, um die Schrumpfkur unserer herausragenden Forschungsbibliothek zu beschleunigen.
Damit scheint sich ein Trend zu bestätigen, den Kollegen allenthalben beobachten. Wo früher in Gremien debattiert und um die richtigen Entscheidungen gerungen wurde, regiert heute die Dienstanweisung. Es mag stimmen, dass die universitäre Kollegialverwaltung öfter Entscheidungen verhindert oder verwässert hat – und so verkrustete Strukturen am Leben hielt, die längst zur Disposition hätten gestellt werden müssen. Das neue Machtbewusstsein ohne jede Scham und Beißhemmung jedoch zeitigt so manche Merkwürdigkeit. Immer öfter etwa geistert als Lieblingswort machtstolzer Macher, das „Abschalten“ durch Flure und Schriftsätze. Zuletzt wollten die Hochschul-Justitiare sämtliche Lernplattformen und Semesterapparate „abschalten“ , weil es Streit um die neuen Urheberrechtsabgeltungen mit der VG Wort gab. Glücklicherweise wurde dann doch die Frist für eine Verhandlungslösung verlängert. Elsevier, ein Global Player unter den ganz großen und offenbar auch ganz unverschämten internationalen Wissenschaftsverlagen, hat ungefähr zur selben Zeit mit dem „Abschalten aller Zugänge“ zum Jahresende 2016 gedroht, weil sich die Allianz der Wissenschaftsorganisationen seinem Preisdiktat nicht beugen wollte. Dass das Internet bzw. das Abschalten der Zugänge ein wirksames Herrschaftsinstrument sein kann, macht seit Jahren Erdogans Türkei vor: Immer wieder werden dort Twitter, Facebook und Youtube abgeschaltet – in den Kurdengebieten zeitweise gleich das ganze Internet. Im noch jungen Jahr 2017 geistert durch unsere Philosophische Fakultät das Schreckgespenst, dass irgendeine Stelle „dort oben“ die Fakultätsserver „abschalten“ werde, wenn die Kollegen und Techniker vor Ort sich dem Zentralisierungs-Diktat der Chef-Etage nicht unterwerfen. Wie gesagt, Gremienuniversität war gestern. Heute haben wir einen CIO, einen Chief Information Officer. Noch lautet allerdings § 27, Abs.1, des Hochschulgesetzes NRW: „Die Dekanin oder der Dekan leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule.“ Dort steht (noch?) nicht: „Der Dekan vertritt die Hochschulleitung und setzt ihre Beschlüsse im Fachbereich durch.“
(veröffentlicht am: 16.02.2017)