Es gab mal eine Zeit – das ist noch gar nicht so lange her – da machte das Schlagwort „Deregulierung“ Karriere. Man wollte staatliche Regelungen mit dem Ziel abbauen, mehr Entscheidungsspielräume und letztlich ein besseres Klima für Kreativität und Innovation zu ermöglichen. Wer heute an einer Universität arbeitet, dem kommt es vor, als liege diese Zeit ähnlich lange zurück wie das Pleistozän – also gut 2,5 Millionen Jahre.
Jedenfalls sind wir heute umgeben von einem derart regelungswütigen Verwaltungskorsett, dass manchem Hören und Sehen vergeht. Über den Sinn der gesetzlichen Regelung des Verbots einer Anwesenheitspflicht – die in der Praxis unter Studenten zu einer Art Abwesenheitspflicht geführt hat – wurde schon genug geschrieben. Deshalb hier mal ein anderes Beispiel: Früher gab es Studentische Hilfskräfte (SHK), ganz früher sagte man im Volksmund Hiwis dazu. Dann wurde der Status der Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) erfunden, eine Art höherwertiger HiwiStatus. Seit Neuestem gibt es jetzt die WHB, die Wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss. Die WHB rangiert jetzt zwischen SHK und WHK. Voraussetzung ist, dass jemand im Masterstudium eingeschrieben ist. Das Problem ist nur, dass sich Studenten oft schon im Master einschreiben, obwohl sie den Bachelor-Abschluss nicht in der Tasche, sondern erst in Aussicht haben. Aber auch für derartige Hybrid-Hilfskräfte werden wir über kurz oder lang sicher auch noch eine Neuregelung bekommen. Wie wär’s mit WHBIV, wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss in Vorbereitung? Angesichts derartiger Vervollkommnungen der Regelungsdichte hört man hinter vorgehaltener Hand schon mal die Frage: „Sind die noch ganz dicht?“
(veröffentlicht am: 29.09.2016)